Blitzschutzsysteme sind Heimen und Hotels, bei der Lagerung explosiver Stoffe oder bei Bauten an exponierter Lage vorgeschrieben. Dabei wird im Kanton Bern ausschliesslich das Maschennetz als Fangsystem akzeptiert.
Blitzschutzsysteme sind Pflicht bei:
Inhalt:
Gebäudeversicherung Bern GVB
Bei Anpassungen oder Erweiterungen von Blitzschutzsystemen muss das bestehende System überprüft und wenn nötig den aktuellen Regeln der Technik angepasst werden.
Ist bei bestehenden Gebäude und Anlagen, für die ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist, noch kein Blitzschutzsystem vorhanden, ist dieses nachzurüsten, wenn Änderungen oder Erweiterungen in grösserem Umfang vorgenommen werden oder das Gebäude oder die Anlage einem neuen Zweck zugeführt wird.
Gebäude und Bauten mit besonderer Personengefährdung und erhöhten Risiken (vgl. Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV), Art. 9) werden periodisch kontrolliert. Für die übrigen Objekte beträgt das Intervall in der Regel 20 Jahre.
Die GVB kann bei grosser Brandgefahr oder grosser Personengefährdung kürzere Intervalle anordnen.
Als Fangsystem akzeptiert die GVB ausschliesslich das Maschennetz (verbundenes, äusseres Blitzschutzsystem), da dies die effizienteste Variante des Blitzschutzes ist. Die Prüfung von Alternativkonzepten ist möglich.
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) übernimmt bei freiwillig installierten, neuen Blitzschutzsystemen bis zu 2500 Franken der Installationskosten.