Es gibt zwei Anwendungsmöglichkeiten. Netzverbundanlagen werden ans öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen, Inselanlagen sind autonome Anlagen, die Strom für den Eigenbedarf erzeugen.
Text:
Swissolar
Der erzeugte Solarstrom wird primär für den Eigenverbrauch genutzt und nur der überschüssige Strom wird ins Netz abgegeben.
Alle Stromproduzenten haben das explizite Recht, die zeitgleich selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen.
Was nicht verbraucht wird, gilt als Überschuss und fliesst ins Stromnetz. Für die Vergütung des Überschusses bestehen grundsätzlich folgende drei Möglichkeiten: Verkauf zum Marktpreis, Verkauf an eine Ökostrombörse oder Vergütung durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).
Volleinspeisung bezeichnet die vollständige Weitergabe des erzeugten Stroms aus einer Photovoltaikanlage an den örtlichen Energieversorger. In diesem Fall wird der Strom nicht selbst verbraucht (auch nicht teilweise). Der Haushaltsstrom wird ebenfalls über das örtliche Stromnetz bezogen.
Die Stromversorgung von netzfernen Objekten wie Berghütten, Ferienhäusern, Notrufsäulen und Parkscheinautomaten erfolgt durch autonome Solaranlagen mit Elektrizitätsspeichern (Batterien). Man spricht von Inselbetrieb.